Pharmarecht

Unsere überörtliche Sozietät hat sich auf das Pharmarecht spezialisiert und ist auf diesem Gebiet bundesweit tätig.
Das Pharmarecht tangiert eine Vielzahl weiterer Rechtsgebiete, wie zum Beispiel

» das Apothekenrecht
» Arzneimittelsicherheitsrecht,
» Arzneimittelstrafrecht,
» Arzneimittelzulassungsrecht,
» Heilmittelwerberecht,
» Medizinprodukterecht und
» das Vertragsarztrecht.

Unsere Sozietät ist insbesondere beratend in Fragen des Heilmittelwerberechts, Arzneimittelzulassungs- und Arzneimittelsicherheitsrechts tätig. Des Weiteren vertreten wir Sie gegenüber Überwachungs- und Zulassungsbehörden, sowie in Gerichtsverfahren.

Die gesetzlichen Grundlagen für das Pharmarecht finden sich sowohl auf nationaler, als auch auf europäischer Ebene.

Auf europäischer Ebene ist zunächst die Richtlinie 2001/83/EG zu nennen, die ihre Umsetzung im deutschen Arzneimittelgesetz (AMG) fand und auf internationaler Ebene die divergierenden nationalen Rechtsordnungen zu Fragen der Herstellung, Zulassung und des Verkehrs von und mit Humanarzneimitteln harmonisiert hat.

Von großer Bedeutung ist ebenso die EG-Verordnung Nr. 726/2004, die die Materie der Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln und des Arzneimittelverkehrs regelt. Des Weiteren bildet die Verordnung die Rechtsgrundlage für die Errichtung der Europäischen Arzneimittelagentur, die u.a. für die Überwachung zuständig ist.

Die Sicherheit von Arzneimitteln ist seit jeher ein zentrales Thema für die Verbraucher, wie auch die Arzneimittelhersteller. Wir beraten Sie daher umfassend in jedem Verfahrensabschnitt, von der Zulassung bis zur Bewerbung und Etikettierung Ihres Produkts, um den gesetzlichen Vorgaben zu genügen und den Wünschen Ihrer Kunden in Bezug auf Transparenz und Sicherheit entsprechen zu können.

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