Das Agrarrecht umfasst unterschiedliche Rechtsgebiete mit Bezug zu Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Jagd.
Diese sind insbesondere das agrarspezifische Zivilrecht, wie beispielsweise das Landpachtrecht oder Besonderheiten des Erb- und Familienrechts, das Lebensmittelrecht, das Jagd- und Jagdpachtrecht und besondere Vertragstypen z. B. bei landwirtschaftlichen Kooperationen oder dem Erwerb landwirtschaftlicher Betriebe.
Große Bedeutung haben auch verwaltungsrechtliche Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG, BauGB, sowie Natur- und Pflanzenschutzrecht, das Düngemittel- und Saatgutverkehrsrecht, sowie Tierschutz-und seuchenrecht.
Das Weinrecht, Forstrecht, Jagd- und Fischereirecht, sowie agrarspezifisches Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht sind gleichermaßen Gegenstand des Agrarrechts.